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Energieausweis

Entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden seit 2008, bei Neuvermietung und Verkauf für Wohngebäude Energieausweise vorgeschrieben. Seit 2009 gilt dies auch für Nicht-Wohngebäude.
 
Der Energieausweis löst unter anderem auch den Energiepass der DENA (Deutsche Energieagentur) ab, den unser Büro seit 2005 erfolgreich ausgestellt hat. Alle Energieausweise und die bisherigen Energiepässe haben eine 10-Jährige Gültigkeit.
 
Ein Energieausweis soll Anreize zur energetischen Verbesserungen am Gebäude aufzeigen, ersetzt aber keine professionelle Energieberatung.
 
Wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude nur im Zusammenhang mit einer Energieberatung oder einer von uns geplanten Sanierung / Neubau.
Sollten Sie einen Energieausweis nur zur Vorlage bei Mietern oder für den Verkauf ihrer Immobilie benötigen, nennen wir Ihnen gerne einen Ansprechpartner aus unserem Netzwerk.