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Durch eine im Januar 1991 eingeführte Bestimmung werden die Elektrizitätsgesellschaften verpflichtet,
den aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom (Wasser, Wind, Sonne) zu einem gerechten Preis abzukaufen.
Dadurch entfällt die Notwendigkeit für den Stromerzeuger, in teure, platznehmende und
vor allem unweltunfreundliche Batterien zu investieren.
Diese Anlage produziert 5 kW Strom bei Sonnenschein. Dies ist gewöhnlich mehr als der Haushalt benötigt,
und der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Abends, wenn die Sonne nicht mehr scheint, bezieht der Haushalt wieder Strom vom öffentlichen Netz.
Es ist ein Vorteil von Sonnenstrom, dass die Sonne gerade zu den Spitzenverbrauchszeiten scheint.
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